Der Ablauf im Pfandleihhaus
Wir beleihen Ihr Fahrzeug zu fairen Konditionen, individuell und absolut diskret. Gründe dafür, dass wir bisher keine Reklamationen von Kunden erhalten haben und sehr oft weiterempfohlen werden.Sie bringen uns Ihr Fahrzeug aus Ihrem Eigentum und weisen nach, dass Sie im Kfz-Brief als Eigentümer eingetragen sind oder verfügen über eine Vollmacht des Eigentümers. Sie hinterlegen Ihr Fahrzeug als Pfand und bekommen dafür sofort ein Darlehen.
Wir prüfen weder Ihre Schufa Daten, noch Verlangen wir einen Nachweis Ihres Gehalts oder nehmen Einblick in private oder wirtschaftliche Verhältnisse. Für uns steht Diskretion bei unseren Kunden an höchster Stelle. Die Zinsen und Gebühren sind erst bei Auslösung fällig.
IN 5 SCHRITTEN ZU MEHR LIQUIDITÄT
Termin vereinbaren
Sie vereinbaren einen Termin telefonisch +49 (0) 171 77 27 470 oder über unser Quick Kontakt Feld.
Fahrzeug vorbeibringen
Sie bringen uns Ihr Fahrzeug, Fahrzeugpapiere und Ihren Ausweis oder Reisepass. Sie müssen im Kfz-Brief als Besitzer eingetragen sein oder über eine Vollmacht des Besitzers verfügen.
Fahrzeugwert wird ermittelt
Wir ermitteln den Wert Ihres Fahrzeuges. Wir beleihen ihr Fahrzeug mit bis zu 50 % des Marktwertes. Die ungefähre Beleihsumme kann telefonisch ermittelt werden. Die genaue Summe ist vom Zustand des Fahrzeuges abhängig.
Aushändigung des Pfandscheins
Nach Vorlage eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) und Fahrzeugpapiere erhalten Sie sofort ein Darlehen. Als Nachweis für ihr Eigentum wird Ihnen der Pfandschein ausgehändigt. Die Laufzeit des Pfandscheines beträgt zunächst 3 Monate. Nach 3 Monaten kann der Pfandschein erneuert / verlängert werden. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit vorher Ihr Fahrzeug auslösen.
Rückabwicklung
Am Ende der Kreditlaufzeit erhalten Sie Ihren Wertgegenstand problemlos wieder zurück.
Sollten Sie Ihr Pfand nicht innerhalb der gesetzlichen Frist auslösen, wird der Pfand wird zur Versteigerung gebracht. Den Überschuss aus dem Erlös der Versteigerung abzüglich der Darlehenssumme und angefallenen Gebühren erhält der Verpfänder.
FAQ
Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.